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Die Rürup-Rente (auch Basis-Rente genannt) ist eine Form, um mit staatlicher Förderung eine Altersvorsorge aufzubauen. Nutzen kann Sie jeder, selbst wenn andere geförderte Sparformen (z.B. die Riester-Rente) schon ausgeschöpft sind. Grundlage der Rürup-Förderung ist das Alterseinkünfte-Gesetz und die Beschlüsse der Rürup-Kommission unter der Leitung des Ökonomen Bert Rürup.
Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde die steuerliche Abzugsfähigkeit der Rürup Rente neu geregelt. Nun können die Beiträge zur Rürup Rente stets steuerlich angesetzt werden.
Egal ob Sie eine klassische oder fondsgebundene Variante suchen , die Höhe der späteren Rente sind sehr unterschiedlich, ein Vergleich lohnt sich.
Ledige können im Jahr 2025 bis zu 20.000 € ihrer Vorsorge-aufwendungen nutzen, Verheiratete sogar 40.000 €. Im Jahr 2015 sind favon bereits 80 Prozent als Sonderausgaben absetzbar. Bis zum Jahr 2025 steigt dieser Satz in 2-Prozent-Schritten auf 100 Prozent an. |
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